AGB

Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen bis Auftragserteilung gebunden. Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie Vertragsänderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO ab Standort Druckerei ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Datenkorrekturen, Datenkonvertierungen, Satzänderungen und sonstige Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat.
Bei Druckaufträgen gilt folgende Regelung mit Auftragserteilung als vereinbart: Überlieferungen und Unterlieferungen bis max. 10% sind technisch möglich und zulässig, diese können durch den Auftragnehmer berechnet werden.
Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Transportkosten, Löhne und Gehälter etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Preisänderungen bis zu 10% der vereinbarten Auftragssumme können vom Auftragnehmer auch ohne weitere Rücksprache an den Auftraggeber berechnet werden.
Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch Vorkasse nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung. Bei Lieferung auf Rechnung erfolgt die Bezahlung bis zu dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin. Maßgeblich ist dabei der Eingang des vollständigen Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt für die Zeit ab dem Tage nach Ablauf des angegebenen Zahlungziels Zinsen und eventuell anfallende Mahngebühren zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen errechnet sich aus dem jeweils gültigen Leitzins der Deutschen Bundesbank zuzüglich 7%. Die Mahngebühren staffeln sich wie folgt: Für die erste Zahlungserinnerung 5,00 EUR, für die zweite 10,00 EUR. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt offene Forderungen nach Ablauf des Zahlungsziels auch ohne Zahlungserinnerung zur weiteren Bearbeitung an eine externe Inkasso-Versicherung abzugeben bzw. abzutreten. Die dabei entstehenden Kosten und Nebenkosten des Verfahrens trägt in vollem Umfang der zahlungspflichtige Auftraggeber.

4. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferungsfrist mit dem verbindlichen Zahlungseingang, frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials (z.B. druckfertige Daten), sofern zu diesen Zeitpunkten alle anderen vertragswesentlichen technischen und organisatorischen Einzelheiten verbindlich festliegen.
Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse bei uns, bei einem Vorlieferanten oder bei einem Subunternehmer, wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Energie- oder Materialmangel, personelle Ausfälle, behördliche Anordnungen oder Eingriffe, Naturereignisse, fehlende Transportmittel etc., die zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen oder gar zu Unmöglichkeit der Leistung führen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt.
Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- oder Mitwirkungspflicht in Verzug, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Nachfristsetzung nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Teillieferungen sind zulässig.
Lieferungen oder Bereitstellungen erfolgen ab Standort Druckerei inklusive Verpackung.
Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht mit dem Verlassen des Produktionswerkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über.
Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferungen zugesichert haben.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Versandweg, Art und Mittel sind unter Ausschluss unserer Haftung und ohne Gewährleistung für den billigsten und schnellsten Transport und der Ausnutzung der Transportmittel uns zu überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Werden wir als Spediteur tätig, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
Wird die Abholung, der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch oder Veranlassung des Auftraggebers verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 20 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, wir können höhere Lagerkosten nachweisen.
Für entstehende Wartezeiten wird, auch wenn Abholtermine und Anliefertermine zugesagt wurden, nicht gehaftet, soweit deren Überschreitung insgesamt noch angemessen ist.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf direkte Veranlassung und Kosten des Auftraggebers. Wird bearbeitete Ware zurückgeliefert aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.

5. Gewährleistung

Für unsere Leistungen übernehmen wir nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Wir gewähren nach den allgemein gültigen Regeln der deutschen Druckindustrie fachgerechte Ausführung der übernommenen Aufträge. Abweichungen, insbesondere Material-, Farb- und Größentolleranzen sind technisch bedingt nicht auszuschließen und stellen keinen Grund zu Reklamationen, Rechnungskürzungen oder Vertragsrücktritten dar. Sind vertraglich keine exakt benannten Papier- oder Materialsorten, Farben oder Marken eines bestimmten Herstellers oder Lieferanten vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt ähnliche oder bessere Sorten nach seinem Ermessen zur Auftragserfüllung einzusetzen.
Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei berechtigten, durch uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder Übergabe der Ware verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung des Mängel sowie das Beifügen Mängel beschreibender Muster verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werden wir nach unserem Ermessen kostenlosen Ersatz, bzw. kostenlose Nachbesserung erbringen.
Die Gewährleistungsfrist für unbearbeitete Handelsware (z.B. Stempelzubehör, fertige Stempelgeräte, etc.) beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Individuell für den Auftraggeber angefertigte oder veränderte Waren sind von dieser Gewährleistungsfrist, bzw. von der Rückgabe generell ausgeschlossen.
Bei nicht form- oder fristgerechter Mängelanzeige gilt die Ware von Kaufleuten im Sinne des HGB als genehmigt.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, werden im übrigen derartige Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt und der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Sie verjähren in der gleichen Frist wie sonstige Gewährleistungsansprüche. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt. Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Stornierung des Vertrages, es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen unzumutbar ist.
Gewährleistungen bei Aufträgen mit vom Auftraggeber angelieferten Waren (z.B. Beschriftung oder Bedruckung von angelieferten Textilien, Papieren, Fahrzeugen, Schildern oder anderen Gegenständen) gelten grundsätzlich als ausgeschlossen. Die Verantwortung für die Beschaffenheit oder Beständigkeit dieser Waren für die anforderten Bearbeitungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Für Schäden an angelieferten Waren übenimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftungen.

6. Urheber- und Markenrechte

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

7. Sicherungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren bleiben diese unser uneingeschränktes Eigentum. Für den Fall des Weiterverkaufs der von uns gelieferten, verarbeiteten oder hergestellten Waren ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen Abnehmer über dieses bestehende Eigentumsrecht zu informieren. Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung uns schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der uns übereigneten Waren mit Nebenrechten in Höhe des Warenwertes mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Forderungen einzeln nachzuweisen und Dritterwerbern die erfolgte Abtretung offen zu legen mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden hiervon jedoch keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich von Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in unserem Sicherungseigentum stehende Ware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und bei Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Verursacher an uns abzutreten.
Für den Fall, dass Dritte Rechte an dem Sicherungsgut geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt, uns sofort alle notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu ersetzen.
Unsere sämtlichen Forderungen auch aus anderen Verträgen werden auch im Falle der Stundung sofort fällig, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir sind nach unserer Wahl in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach vorangegangener fruchtloser Mahnung mit Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. vom Vertrage zurückzutreten. Für den Fall von eventuellen Unstimmigkeiten oder Nichteinigung nach Lieferung der Ware in Bezug auf Beschaffenheit, Ausführung oder Bezahlung ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Herausgabe seines Eigentums vom Auftraggeber zu verlangen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die vollständige Ware innerhalb von drei Werktagen wahlweise beim Auftragnehmer abzuliefern oder in der Originalverpackung versandfertig zur Abholung durch einen geeigneten Transporteur bereitzustellen. Verwendungs- und Eigentumsrechte an gelieferten Waren können vor Ablauf dieser Frist nur noch durch unverzügliche und vollständige Bezahlung der Gesamtforderung erwirkt werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der Firma Hotpro Grafik, Druck & Werbung in 87653 Eggenthal.
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.